Die weiteren Ereignisse Ende Oktober / anfangs November 2019 bestätigen diese Einschätzung vollends: Der Beschwerdeführer war für die Bewährungshelferin weder am 29. und 30. Oktober noch am 6. und 7. November 2019 erreichbar. Mit dem Therapeuten hatte er zwar in der letzten Oktoberwoche noch Kontakt, ist aber am 31.Oktober 2019 nicht zur Therapie erschienen. Am 8. November 2019 teilte er dem Therapeuten mit, dass es ihm nicht gut gehe. Er gab an, dass er mit seinem Hausarzt eine stationäre Einweisung besprochen habe und behauptete, er sei nicht gewalttätig geworden.