Es ist grundsätzlich eine Charaktereigenschaft, auf Stress mit Konsum psychoaktiver Substanzen zu reagieren. Eine Urinprobe vom 4. Oktober 2019 (pag. 671 f. Akten AJV) sowie eine Blutprobe vom 9. Oktober 2019 zeigten erneut ein positives Resultat auf Amphetamin (pag. 680 Akten AJV). Der Beschwerdeführer war also trotz der ihm bekannten letzten Chance, des ihm mitgeteilten «dünnen Eises» und trotz wiederholter Drogentests beratungsresistent. Aufgrund des Drogenkonsums im Rahmen des hängigen Strafverfahrens (vgl. dazu etwa die von der Staatsanwaltschaft am 8. Juni 2020 eingereichten Unterlagen [pag.