Zwar arbeitete er im September 2019 während weniger Wochen temporär, was ihn aber – in Verbindung mit den Terminen beim Therapeuten und der Bewährungshilfe – offenbar zu stark in Stress versetzte. Nach Ansicht der Kammer ist rückblickend davon auszugehen, dass sich die Stresssituation hauptsächlich durch die fehlende Alkohol- und Drogenabstinenz und den dadurch notwendigen Beschaffungsdruck – in Verbindung mit der prekären finanziellen Situation, aus welcher sich der Beschwerdeführer nicht mittels Sozialhilfe hatte helfen lassen wollen – ergeben hat. Es ist grundsätzlich eine Charaktereigenschaft, auf Stress mit Konsum psychoaktiver Substanzen zu reagieren.