Von einem bloss «schwankenden Therapieverlauf» zu sprechen, ist verharmlosend. Er spielte gegenüber den zuständigen Behörden weiterhin nicht mit offenen Karten, behielt seinen Drogenund Alkoholkonsum bei und steigerte ihn sogar, ohne dies von sich aus gegenüber dem Therapeuten und der Bewährungshilfe transparent zu machen. Er erschwerte Kontrollen, indem er etwa am 15. Juli 2019 glatzköpfig zur Haarentnahme erschien; ob er dies bewusst getan hat, muss offengelassen werden (vgl. pag. 240 Z. 23 ff. BK-Akten).