Die Massnahmen waren ausgeschöpft. Der Beschwerdeführer arbeitete nicht mehr mit. Dies, obwohl das damalige Verhältnis zum Therapeuten als gut einzuschätzen ist. Die Verteidigung brachte im Übrigen keine möglichen Alternativen vor. Sie führte nicht einmal aus, inwiefern das Setting suboptimal gewesen sein soll. Diesbezüglich bleibt ferner anzumerken, dass der Beschwerdeführer aus freien Stücken nicht mehr zum Blauen Kreuz gegangen war. Die erforderliche Einsicht und Verhaltensänderungen sind beim Beschwerdeführer auch im Sommer und Herbst 2019 nicht eingetreten. Von einem bloss «schwankenden Therapieverlauf» zu sprechen, ist verharmlosend.