Die BVD versuchten, den Beschwerdeführer enger zu betreuen. Anlässlich der Vollzugskoordinationssitzung vom 30. August 2019 wurde beispielsweise vereinbart, dass der Beschwerdeführer wöchentlich eine Urinprobe abgibt (pag. 656 Akten AJV). Mithin wirkt es beschönigend, wenn die Verteidigung von einem bloss unangemessenen Setting ausgeht. Der Beschwerdeführer befand sich vielmehr seit Monaten in einer starken Abwärtsspirale. Dabei darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass es sich um eine ambulante Massnahme handelte, bei der die Instrumente beschränkt sind. Im Lichte dessen ist nicht erkennbar, was die BVD sonst noch hätten tun sollen. Die Massnahmen waren ausgeschöpft.