Niederlassungsbewilligung des Beschwerdeführers zu widerrufen, was am 8. Juli 2019 dann auch verfügt und später von der POM (heute: SID) bestätigt wurde. Das ausländerrechtliche Verfahren ist derzeit vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern hängig (pag. 107 und 243 Z. 41 ff. BK-Akten). Die Verschlechterung der Situation blieb weder der Bewährungshilfe noch dem Therapeuten verborgen. So hielt die Bewährungshelferin in ihrem Verlaufsbericht vom 6. Mai 2019 fest, der Beschwerdeführer sei sozial nicht gut eingebettet, gehe keiner geregelten Arbeit nach, habe Schulden, verfüge kaum über finanzielle Mittel und lasse sich nicht helfen.