Im Weiteren arbeitete der Beschwerdeführer schon kurz nach Beginn der ambulanten Massnahme nicht mehr. Die IV erklärte den Abbruch der beruflichen Abklärung. Die finanzielle Situation spitzte sich weiter zu, weshalb im Herbst 2018 verschiedene Fachstellen und Ämter (weitgehend erfolglos) darum bemüht waren, die Problematik der finanziellen Situation der Familie zu lösen. Am 7. Januar 2019 begann der Beschwerdeführer zwar für kurze Zeit mit einem 50%- Pensum bei der U.________ zu arbeiten. Bereits am 2. April 2019 musste die IV jedoch auch diesen Arbeitseinsatz abbrechen. Zusätzlich destabilisierend wirkte sich ab Frühjahr 2019 die Mitteilung der Stadt Bern aus, wonach geprüft werde, die