28 2018 zweimal (am 9. September und am 20. Dezember 2018) wegen Verdachts auf häusliche Gewalt zur Wohnung der Familie ausrücken musste (vgl. pag. 7 PEN 19 927). Am 12. September 2018 bestätigte der Beschwerdeführer gegenüber dem Therapeuten ein heftiges Schubsen seiner Ehefrau (pag. 611 Akten AJV). Auch die Mutter des Beschwerdeführers äusserte sich gemäss einer Aktennotiz vom 5. September 2018 gegenüber einer Mitarbeiterin der Kirchgemeinde S.________ im Herbst 2018 dahingehend, der Beschwerdeführer habe seine Ehefrau wieder geschlagen, sie habe viele blaue Flecken (vgl. [unpaginierte]