PEN 16 761, S. 34 der Urteilsbegründung). Die BVD setzten die ambulante Massnahme am 11. Mai 2018 bei der Forensik Praxis in Vollzug, wodurch sichergestellt wurde, dass die bereits freiwillig begonnene Therapie nahtlos weitergeführt werden konnte. Ausserdem wurde Bewährungshilfe angeordnet (pag. 388 ff. Akten AJV). In den darauffolgenden rund eineinhalb Jahren fanden regelmässige (meist wöchentliche) Sitzungen des Beschwerdeführers beim Therapeuten und bei der Bewährungshilfe statt.