1001-1003 PEN 16 761). Dabei ging der Gutachter davon aus, dass es dem Beschwerdeführer gelungen war, in Bezug auf Kokain abstinent zu bleiben und seinen Alkoholkonsum erheblich zu minimieren. Als zusätzliche positive Faktoren nannte er die seit einigen Jahren bestehende eheliche Beziehung sowie die (freiwillige) Aufnahme der ambulanten psychotherapeutischen Betreuung (pag. 998/1000 PEN 16 761). Der Gutachter ging also von einer sich stabilisierenden Situation aus und attestierte dem Beschwerdeführer den Willen und die Kraft, diesen Weg weiter zu beschreiten.