Die Kammer geht von einem weiteren hochwahrscheinlich kriminellen Vorfall am 5. März 2019 aus (vgl. pag. 227 und 242 Z. 32 ff. BK-Akten betreffend versuchte Erpressung, wobei hier die Frage nicht beantwortet werden muss, ob eine «wirkliche Gefährdung von Drittpersonen» [Beschwerdeschrift, S. 10] gegeben war oder nicht); - Sowohl die Familie des Beschwerdeführers als auch die für die Betreuung und Therapie eingesetzten Personen waren zu Recht äusserst besorgt; -