23 die Therapie eingelassen. Es bestehe eine grössere Gefahr als im März 2018. Die BVD hätten handeln müssen. Der Beschwerdeführer habe seine letzte Chance nicht genutzt. Der Beschwerdeführer habe gesagt, er habe jetzt verstanden, worauf es ankomme. Indes sei es zu Beginn der Haft überhaupt nicht rund gelaufen. Es zeige sich, dass er nur in einem engen Setting gut funktioniere. Mit einem kalten Entzug sei es nicht getan. Es bestehe eine psychische Abhängigkeit. Auf Stress reagiere er mit Konsum.