Daran ändere auch die offenbar friedliche Streitbeilegung nichts. Der Beschwerdeführer habe seine Aggressionen nicht im Griff gehabt. Er habe ferner einmal gesagt, er habe einen Anruf nicht entgegengenommen, weil er sonst sein Mobiltelefon in eine Ecke geworfen hätte (pag. 682 Akten AJV). Der Beschwerdeführer werde erst einsichtig, wenn es zu spät sei. Ob er heute voll einsichtig sei, sei fraglich. Die von ihm vorgebrachte Begründung sei nicht neu. Seine Tochter sei bereits 2016 zur Welt gekommen. Dennoch sei er mit einem Fahrzeug gerast und habe Drogen genommen. Auch habe er sich nicht auf