Es stelle sich die Frage, wieso sie ihn denn gedrängt hätten. Die Aussagen seien widersprüchlich: Für ihn sei es ja angeblich kein Problem gewesen, die Therapie weiterzuführen. Nebst der erstellten häuslichen Gewalt habe ein neuerliches Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer eröffnet werden müssen. Es gehe um versuchte Erpressung. Der Beschwerdeführer sei sogar am Domizil des mutmasslichen Opfers vorgefahren. Zwar sei er für diese Tat nicht verurteilt, doch habe er sie im Grundsatz eingestanden. Dass er heute meine, es wäre zu keiner Gewalt gekommen, müsse als fraglich beurteilt werden. Daran ändere auch die offenbar friedliche Streitbeilegung nichts.