lich, dass er etwas erfunden habe. Ein sprachliches Missverständnis sei praktisch ausgeschlossen. Er hätte die Vorkommnisse andernfalls nicht so detailliert geschildert. Die Mutter des Beschwerdeführers habe der KESB im Dezember 2018 mitgeteilt, dass ihr Sohn seine Ehefrau schlage. Ihre Aussagen anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung seien unglaubhaft. Sie habe bloss ihren Sohn in Schutz genommen. Auch nehme die Ehefrau ihren Mann jetzt in Schutz. Sie habe nämlich das Gefühl, sie sei daran Schuld, dass der Beschwerdeführer im Gefängnis sei. Er habe selber ausgesagt, die Familie hätte ihn zur Therapie gedrängt. Es stelle sich die Frage, wieso sie ihn denn gedrängt hätten.