Zu was dies potenziell führe, könne man den Anlassdelikten entnehmen. Auch seine Ehefrau habe gesagt, der Zustand habe sich verschlechtert. Darum habe die Familie den Therapeuten kontaktiert. Der Beschwerdeführer habe Gewaltanwendung verneint. Jedoch habe er ein heftiges Schubsen der Ehefrau zugegeben. Auch habe er zugestanden, dass sie besser miteinander reden können sollten. Aus den Akten ergebe sich, dass es zu Gewalt gekommen sei. Die Familie sei zu I.________ gegangen, weil sie Angst gehabt habe. Sie habe ihm sogar beschrieben, welche Art von Verletzungen resultiert hätten. Die Angaben seien glaubhaft gewesen. Der Therapeut sei ehrlich besorgt gewesen. Es sei sehr unwahrschein-