Dennoch sei das Regionalgericht davon ausgegangen, dass sich die Situation weiter verbessern werde und die Legalprognose günstig werden könnte. Schwankungen im Verlauf seien zulässig und verständlich. Allerdings sei es danach einzig schlechter geworden. Die stützenden Faktoren hätten sich destabilisiert. Die Frage sei, ob jetzt eine konkrete und qualifizierte Gefährdung vorliege. Das Gutachten spreche von einem hohen Risiko, wenn der Beschwerdeführer Drogen und Alkohol konsumiere. Diese Gefahr habe sich verwirklicht. Die Beschwerdekammer nehme keine Revision des Urteils vom März 2018 vor.