in der Therapie gewesen, welcher sich positiv geäussert habe. Dr. med T.________ habe sich im Gutachten ähnlich geäussert. Zu diesem Zeitpunkt sei der Beschwerdeführer gemäss seinen Angaben abstinent gewesen und habe ein Einkommen gehabt. Die wesentlichen Faktoren hätten vielversprechend ausgesehen. Das Regionalgericht habe diesen Verlauf nicht gefährden wollen. Dies im Wissen, dass die Therapie nicht innert eines Jahres abgeschlossen sein werde. Dennoch sei das Regionalgericht davon ausgegangen, dass sich die Situation weiter verbessern werde und die Legalprognose günstig werden könnte.