9.3 Argumente der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft machte anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung Folgendes geltend (pag. 246 ff. BK-Akten): Der Beschwerdeführer habe immer wieder beteuert, dass nun alles klappen werde. Die letzte Chance habe ihm jedoch bereits das Regionalgericht im März 2018 gewährt. Der Beschwerdeführer gebe selber zu, dass er die Chance nicht genutzt habe. Er wolle einfach eine neue letzte Chance. Das Regionalgericht habe damals viel Positives gesehen. Der Beschwerdeführer sei seit etwa einem Jahr bei I.________ in der Therapie gewesen, welcher sich positiv geäussert habe.