BK-Akten). Die Massnahme sei indes nicht absolut gescheitert, sondern nur relativ. Ohne Freiheitsentzug sei sie nicht realisierbar. Es sei nur dort ein Setting einzurichten, wo die Massnahme erfolgsversprechend sei. Sonst bleibe sie, was sie jetzt sei, nämlich leere Worte des Beschwerdeführers. Es gebe keine Alternativen. Ersatzmassnahmen seien nicht möglich. Falls der Beschwerdeführer seine Probleme mit Alkohol, Drogen und Gewalt nicht ernsthaft angehe, werde von ihm immer eine Gefahr ausgehen. Die ambulante Massnahme im Vollzug sei hart für ihn, aber sie verbessere seine Rückfallprognose.