Nach diesem Urteil und nach dem Erstellen der RA seien deliktspräventive Faktoren weggefallen und deliktsfördernde Faktoren hätten sich verstärkt, womit sich das Rückfallrisiko für Anlassdelikte generell erhöht habe. Aus diesem Grund habe die Abteilung für forensisch-psychologische Abklärung (AFA) am 29. August 2018 / 12. April 2019 die möglichen Risikoindikatoren nochmals detailliert festgehalten und es sei schliesslich am 8. November 2019 durch die BVD der Antrag auf Invollzugsetzung der Freiheitsstrafe gestellt worden. Die in Freiheit durchgeführte Behandlung sei für Dritte zunehmend als gefährlich erschienen.