Im Urteilszeitpunkt sei das Regionalgericht unter anderem davon ausgegangen, dass sich die Rückfallgefahr aufgrund der guten Ausgangslage schnell senken lasse, weshalb die Freiheitsstrafe – im Sinn einer letzten Chance – aufgeschoben worden sei. Nach diesem Urteil und nach dem Erstellen der RA seien deliktspräventive Faktoren weggefallen und deliktsfördernde Faktoren hätten sich verstärkt, womit sich das Rückfallrisiko für Anlassdelikte generell erhöht habe.