Die Risikoabklärung (RA) vom 14. Juni 2018 sei zum Ergebnis gelangt, dass das Delinquenzrisiko für schwerwiegende Gewaltdelikte (inklusive schwere Körperverletzungen) mittel bis hoch einzustufen sei. Im Urteilszeitpunkt sei das Regionalgericht unter anderem davon ausgegangen, dass sich die Rückfallgefahr aufgrund der guten Ausgangslage schnell senken lasse, weshalb die Freiheitsstrafe – im Sinn einer letzten Chance – aufgeschoben worden sei.