Gefährlichkeitsprognosen würden sich grundsätzlich auf die Anlassdelikte beziehen. Das schwerste Anlassdelikt sei hier (mehrfache) versuchte schwere Körperverletzung und damit ein Delikt im Sinne von Art. 64 Abs. 1 StGB. Die Risikoabklärung (RA) vom 14. Juni 2018 sei zum Ergebnis gelangt, dass das Delinquenzrisiko für schwerwiegende Gewaltdelikte (inklusive schwere Körperverletzungen) mittel bis hoch einzustufen sei.