Der Beschwerdeführer habe sich aber nicht aufgegeben, er habe bloss spät reagiert. Allerdings habe er am 9. November 2019 den geplanten stationären Aufenthalt nicht mehr realisieren können. Er habe einen Neustart gewollt. Er habe sich nicht erst therapieren wollen, als der Freiheitsentzug gedroht habe. Der Beschwerdeführer sei zu wenig strukturiert gewesen. Er habe gemerkt, dass vieles nicht funktioniere. Er sei gehemmt gewesen wegen aller Umstände. Er habe die Einsicht gehabt, dass er jetzt etwas ändern müsse. Er sei nicht taktisch vorgegangen, um den Freiheitsentzug zu umgehen. Er habe sich verändern wollen. Sein Hausarzt bestätige dies.