Die Rede sei von einem erhöhten Risiko, nicht von einem extremen Risiko, und auch dies erst bei exzessivem Konsum. Die Gefahr sei also nicht so gross, wie sie die Vorinstanz beschreibe. Auch für das Regionalgericht sei klar gewesen, dass es nicht einfach werden würde. Dies werde von der Vorinstanz anerkannt. Wäre der Verlauf unproblematisch gewesen, wäre gar keine Therapie notwendig gewesen. Man habe gewusst, dass es lange dauern könnte. Man habe auch um die Schwierigkeiten im Alltag gewusst. Es stimme zwar, dass von einer letzten Chance die Rede gewesen sei. Doch könne nicht gesagt werden, dass die Therapie gescheitert sei. Diese sei weder aussichtslos noch beendet.