16 hat nie länger erfolgreich an einem Ort gearbeitet. Nach Überzeugung der Kammer wird es den Beschwerdeführer überfordern, wenn er am Vormittag sämtliche Verpflichtungen erfüllen und dann bis in den späten Abend hinein arbeiten will. Ein Arbeitgeber verlangt Leistung. Man kann nicht erst arbeiten gehen, wenn man bereits «alles erledigt» (vgl. pag. 239 Z. 13 f. BK-Akten) hat und entsprechend müde ist. Ferner liegt der Kammer kein schriftliches Dokument vor, das belegen würde, dass der Beschwerdeführer bei seinem früheren Arbeitgeber anfangen könnte.