Diesbezüglich hat der Beschwerdeführer durchaus nachvollziehbar und korrekt ausgesagt. Seinen Beteuerungen, dass das Verhältnis zu seiner Frau und zu seiner Tochter sehr gut gewesen sei, kann die Kammer jedoch nicht folgen. Wenn er jetzt ausführt, er liebe diese so sehr, zeigt er damit in erster Linie bloss im Nachhinein Reue. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass seine Ehefrau offenbar nicht einmal wusste, weshalb der Beschwerdeführer im März 2018 verurteilt worden war (pag. 547 Z. 1 f. PEN 19 927). Wäre die Beziehung tatsächlich gut, stabil und offen gewesen, hätte sie nach Ansicht der Kammer darüber Bescheid wissen müssen.