Sein Scheitern (quasi einzig) darauf zurückzuführen, dass er das Blaue Kreuz nicht mehr besucht hatte, greift ebenso eindeutig zu kurz. Hätte er tatsächlich oft extrem Angst (vor anderen Personen) gehabt, hätte er wohl kaum fortwährend psychoaktive Substanzen eingenommen, sondern hätte versucht, nüchtern zu bleiben, um sich gegebenenfalls adäquat wehren zu können. Ausserdem hatte er bei seiner früheren Delinquenz auch keine Angst gehabt beziehungsweise diese zumindest nicht geäussert. Der Beschwerdeführer konnte die Frage des Vorsitzenden, ob er die letzte Chance genutzt habe, nicht beantworten (vgl. pag. 238 Z. 32 ff. BK-Akten).