Zudem hatte er eine Bewährungshelferin. Für die Kammer steht fest, dass er sich nicht aus Angst inkorrekt verhalten hatte und unkooperativ gewesen war, sondern weil er nicht im System integriert sein wollte. Dies ergibt sich auch daraus, dass er keine Sozialhilfe beziehen will und die Eingliederungsmassnahmen der IV nicht erfolgreich waren. Sein Scheitern (quasi einzig) darauf zurückzuführen, dass er das Blaue Kreuz nicht mehr besucht hatte, greift ebenso eindeutig zu kurz.