Es ist notorisch, dass gewisse Menschen ebenfalls in Haft regelmässig negativ auffallen, doch ist dies beim Beschwerdeführer offenbar nur in Freiheit (und ohne erfolgreiche Therapie) der Fall, insbesondere, wenn Drogen und Alkohol im Spiel sind. Der Beschwerdeführer vermochte nicht glaubhaft darzulegen, weshalb seine Ehefrau und seine Tochter mehrfach bei seiner Mutter übernachtet hatten. Die Kammer hatte den Eindruck, dass er dies auch selber realisiert hat. Es ist durchaus üblich, dass die Enkeltochter gerne das eine oder andere Mal bei der Grossmutter übernachtet.