8.4 Würdigung der Aussagen des Beschwerdeführers vom 26. Oktober 2020 Generell ist festzustellen, dass der Beschwerdeführer während der Befragung präsent wirkte und bemüht war, die Fragen zu beantworten. Er hinterliess grundsätzlich einen guten Eindruck. Jedoch lenkte er mehrfach von seiner Situation bzw. seinen Handlungen ab und beantwortete nicht konkret die ihm gestellten (teilweise sehr simplen) Fragen, sondern erzählte von Drittpersonen. Es schien, als wollte er teilweise bewusst nicht direkt die Fragen beantworten, sondern «um den heissen Brei herumreden», weil ihm das Vorgefallene möglicherweise unangenehm war.