13 Gewalt gegen die Tochter seien verneint worden (pag. 541 Z. 4 f. PEN 19 927). Zweitens existiert hierzu eine weitere, davon völlig unabhängige Quelle: Auch Frau R.________ von der Kirchgemeinde S.________ führte aus, die Mutter des Beschwerdeführers habe berichtet, der Beschwerdeführer schlage seine Ehefrau und diese habe anschliessend bei ihr übernachtet (KESB-Beilageakten PEN 19 927, Notizendetail vom 5. September 2019).