Es ist nicht ersichtlich, weshalb der Therapeut dem Beschwerdeführer hätte schaden wollen – im Gegenteil: er wollte ihm so lange wie möglich helfen und ihn unterstützen. Er hat das Verhalten des Beschwerdeführers lange mitgetragen. Auch hat er anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung eindeutig nicht bewusst schlecht oder gar falsch ausgesagt (siehe dazu auch [eindrücklich] die Aktennotiz der BVD betreffend ein Telefonat mit I.________ vom 8. November 2019 [pag. 50 PEN 19 227]). Im Weiteren wird die stete Verschlechterung der Situation nicht nur durch I.________ beschrieben, sondern sie ist auch aufgrund der durchgeführten Haar- und Urinproben dokumentiert (pag.