Dass seine Ehefrau mit der Tochter zur Mutter des Beschwerdeführers übernachten gegangen sei, sei mehrfach vorgekommen. Er erachte dies als etwas Normales. Er liebe seine Frau. Er würde sie nie schlagen. In den Monaten vor der Verhaftung habe er nicht regelmässig gearbeitet. Er habe aber immer eine Stelle gesucht. Sein Handeln in Bezug auf die «versuchte Erpressung» sei blöd gewesen. Er habe es aber nicht so gemeint. Er habe sich entschuldigt. Es wäre nicht zu Gewalt gekommen. Er habe an sich gearbeitet und eine Therapie gemacht. Er würde selbst dann nicht mehr zuschlagen, wenn er angegriffen würde. Er bereue seine Taten.