Der Beschwerdeführer sei in einer Einzelzelle untergebracht. Die Körperhygiene, die Zellenordnung und die Sauberkeit entsprächen bislang stets dem erwünschten Standard. Gegen den Beschwerdeführer seien bislang keine Sanktionen verhängt worden. Er empfange wöchentlich privaten Besuch der Familie. Das Verhalten zum Zeitpunkt des Eintritts am 22. November 2019 verglichen mit dem aktuell Erlebten zeige eine sehr positive Entwicklung innert kurzer Zeit. Der Veränderungsbedarf sei vom Beschwerdeführer erkannt und auf richtige Weise angegangen worden.