7. Neue Beweismittel im Beschwerdeverfahren 7.1 Führungsbericht vom 18. September 2020 Der Führungsbericht des AJV, Regionalgefängnis Burgdorf, vom 18. September 2020 hält im Wesentlichen fest was folgt (pag. 215 f. BK-Akten): Die Betreuenden erlebten den Beschwerdeführer nach wie vor als äusserst gut führbaren und integrierten Eingewiesenen. Er folge den Anweisungen des Personals und halte sich an die Hausordnung. Gegenüber dem Personal und gegenüber den Miteingewiesenen verhalte er sich in ehrlicher Weise zuvorkommend, korrekt und hilfsbereit.