Aufgrund ihrer Lebensumstände ist nachvollziehbar, weshalb sie ihren Mann anlässlich der Hauptverhandlung in Schutz genommen hat. Dass sie gegenüber dem Therapeuten zum Gegenangriff überging und behauptete, ihn habe nur interessiert, wie sie mit ihrem Mann im Bett sei, machte ihre Aussage noch unglaubhafter. Auch gab K.________ an, dass M.________ am 08.11.2018 für sie 1:1 übersetzt habe und sie es bemerkt hätte, wenn diese falsch übersetzt hätte, habe M.________ doch nur solange geredet, wie sie selber gesprochen habe. Wie bereits erwähnt, kann auf ihre Aussagen zu A.________ nur mit grosser Zurückhaltung abgestellt werden.