10 Aktenlage indes nicht sehr glaubhaft. Gemäss K.________ hat der Therapeut bezüglich der häuslichen Gewalt falsch ausgesagt. Ihr Mann habe sie nie geschlagen. Am 08.11.2019 sei sie nur zum Therapeuten gegangen, um ihren Mann in eine Klinik zu bringen. Aufgrund ihrer Lebensumstände ist nachvollziehbar, weshalb sie ihren Mann anlässlich der Hauptverhandlung in Schutz genommen hat.