A.________ hat sowohl vor dem Zwangsmassnahmengericht als auch in der Hauptverhandlung vom 24.06.2020 ausgesagt, er habe noch nie eine Frau geschlagen und werde es auch nie tun. Wie bereits erwähnt, wollte die in den KESB-Akten genannte Grossmutter, N.________, anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland nichts mehr von diesem Telefonat wissen und verneinte jegliche Gewalt seitens ihres Sohnes. Am 08.11.2019 habe sie den Therapeuten nur angerufen, weil sie ihrem Sohn habe helfen wollen, damit er in eine Klinik gehen könne. Ihre Aussagen bezüglich eines herzensguten A.________ sind aufgrund der Vorgeschichte und der gesamten