Darauf ist deshalb näher einzugehen. Aus dem Journal von Police Bern geht zwar hervor, dass es verschiedentlich (am 09.09.2018, am 20.12.2018 und am 13.10.2019) einen Verdacht auf häusliche Gewalt bei der Familie L.________ gab, jedoch nie eine Anzeige erfolgte. Gemäss einer Aktennotiz in den KESB-Akten vom 05.09.2018 erhielt der Verfasser der Notiz, Q.________, einen Anruf einer Frau R.________ von der Kirchgemeinde S.________. Demnach habe sich die Grossmutter bei ihr gemeldet, dass es nicht mehr so weitergehe. Herr A.________ habe seine Ehefrau gestern wieder geschlagen. Sie habe viele blaue Flecken.