N.________ [Mutter des Beschwerdeführers] zeichnete in ihren Aussagen von A.________ ein nicht sehr glaubhaftes Bild eines herzensguten Menschen, der eine schwere Kindheit gehabt habe, krank sei und unter vielen Problemen leide, jetzt jedoch geläutert sei und deshalb eine letzte Chance verdient habe. Sie verneinte jegliche Gewalt seitens ihres Sohnes gegenüber der Ehefrau und behauptete, sie selber habe deshalb nie irgendeine Meldung beim Therapeuten oder sonst einer Stelle gemacht, was so offensichtlich nicht zutrifft. Ihre Aussagen sind eindeutig geprägt vom Wunsch, ihrem Sohn zu helfen und ihn in ein möglichst gutes Licht zu rücken.