Wäre sie von den Angaben von K.________ überrascht gewesen, hätte sie angesichts des guten Verhältnisses zu ihr und zu ihrem Bruder vor dem Übersetzen bestimmt nachgefragt, ob K.________ das wirklich so meine. Andererseits will der Zeuge I.________ anlässlich dieses Gesprächs nicht einfach nur vage Hinweise über häusliche Gewalt gehört haben, sondern eine recht detaillierte Schilderung von Box- Schlägen, einmal sogar gegen den unteren Rücken und in einer Heftigkeit, die zu Hämatomen und Lähmungserscheinungen führte. Es ist kaum vorstellbar, dass er sich bei einer so ausführlichen Schilderung verhört haben könnte und diese Details irrtümlich heraushörte, namentlich dann nicht,