___ geltend gemacht wird. Auf seine Aussagen kann abgestellt werden (pag. 608 PEN 19 927). Bei K.________ [Ehefrau des Beschwerdeführers] handelt es sich um eine zierliche, 24jährige Kosovarin ohne sonderlich gute Deutschkenntnisse. Sie ist mit dem grossen, kräftigen A.________, der als Hobby Thaiboxen angibt, verheiratet und lebt mit ihm, der gemeinsamen kleinen Tochter und der Familie ihres Mannes in der Schweiz. Sie pflegt praktisch nur Kontakte zur Familie ihres Ehemannes. Anlässlich ihrer Einvernahme wirkte sie verschiedentlich sehr unsicher und konnte einige Fragen kaum beantworten.