Der Zeuge I.________ [Therapeut des Beschwerdeführers] hat sehr glaubhaft ausgesagt und seine Therapieberichte bestätigt. In langer freier Rede hat er ausgeführt, wie er sowohl von der KESB, von der Mutter, der Frau und auch von der Schwester von A.________ von einer von A.________ ausgehender Gefahr und von häuslicher Gewalt von A.________ gegenüber seiner Frau gehört habe – ins-