im Auftrag der Forensik Praxis Bern beim IRM eine Haaranalyse hätte gemacht werden sollen, welche durch eine Ganzkörperrasur verunmöglicht wurde. Somit konnte also die Abstinenz von Alkohol und Kokain nicht überprüft werden. Weiter ist zu berücksichtigen, dass eine ambulante Massnahme bei Misserfolg abgebrochen würde und die ausgesprochene (Rest-)Strafe vollzogen werden müsste. Das Gericht kommt zugunsten des Beschuldigten zum Schluss, dass A.________ im Sinne einer letzten Chance der Aufschub der Freiheitsstrafe von 48 Monaten zugunsten einer ambulanten, bereits laufenden, Massnahme gewährt wird.