Eine regelmässige Tagesstruktur gebe es nicht, da IV- Abklärungen am Laufen seien. Ansonsten stimmte er der Einschätzung des Behandlers, wonach eine gute Therapieadherence und therapeutische Fortschritte legalprognostisch günstig seien, zu. Die Weiterführung der regelmässigen ambulanten psychotherapeutischen Behandlung inkl. bereits aufgenommener Pharmakotherapie sei ebenso sinnvoll und aus forensisch-psychiatrischer Sicht weiterhin indiziert. Zusätzlich seien regelmässige Abstinenzkontrollen notwendig. In Bezug auf die von ihm vorgeschlagene ambulante Massnahme ergebe sich somit keine Änderung (p. 1101 ff.).