SVG erfüllt. Der Beschuldigte wird somit wegen qualifizierter grober Verkehrsregelverletzung, begangen durch Überschreiten der gesetzlichen und signalisierten Höchstgeschwindigkeit für schuldig erklärt (S. 23 Urteilsbegründung). 5 Der Drogenkonsum ist unbestritten. A.________ wird deshalb der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen durch Konsum von Kokain, schuldig erklärt (S. 25 Urteilsbegründung).