4.2 Anlasstaten In seiner Urteilsbegründung betreffend das Urteil PEN 16 761 vom 2. März 2018 äusserte sich das Regionalgericht im Wesentlichen wie folgt zu den schwerwiegenderen Straftaten des Beschwerdeführers, welche zu einer Freiheitsstrafe von 48 Monaten führten: Beweismässig geht das Gericht davon aus, dass A.________ den Gurt hervornahm und damit die Gebrüder G.________ schlug, als die vorgängige Phase, also der Stoss/evtl. Faustschlag von E.________ bereits vorbei war.